Die Anforderungen an die CSRD-Nachhaltigkeitsberichterstattung sind hoch. Das vorliegende Regelwerk stellt Unternehmen vor ungeahnte Herausforderungen auf unterschiedlichen Ebenen.
Wir lichten den Nebel und zeigen Ihnen, wie Sie diese Anforderungen praktisch, Schritt für Schritt erfüllen können.
Welche Anforderungen stellt die CSRD an die Berichterstattung?
Wenn ein Unternehmen der CSRD-Berichtspflicht unterliegt, so muss das Unternehmen eine Nachhaltigkeitserklärung nach ESRS-Standards aufstellen und veröffentlichen. Diese Nachhaltigkeitserklärung ist verpflichtender Teil des Lageberichts des Jahres- bzw. Konzernabschlusses. Mit der Finanzorientierung unterstreicht der Gesetzgeber den neuen Stellenwert der Nachhaltigkeit.
Die CSRD definiert eine Vielzahl von Anforderungen an Form, Qualität, Art und Inhalt der Informationen, die mit der Nachhaltigkeitsberichterstattung transportiert werden müssen. Während eine Vielzahl dieser Anforderungen auf Prinzipien und Konzepten basiert, gibt es klare Vorgaben an die Struktur der Berichterstattung.
Die Nachhaltigkeitserklärung stellt den Output aller Anforderungen dar und fasst sie als Informationspaket zusammen. Folgende Struktur hat die Nachhaltigkeitserklärung:
Teil des Lageberichts | ESRS-
Kodifizierung |
Titel |
---|---|---|
1. Allgemeine Informationen | ESRS 2 | Allgemeine Angaben, einschließlich der Informationen, die im Rahmen der Anwendungsanforderungen für die in Anlage C des ESRS 2 aufgeführten
themenbezogenen ESRS bereitgestellt werden. |
2. Umweltinformationen | Entfällt | Angaben nach Artikel 8 der Verordnung (EU) 2020/852 (Taxonomie-Verordnung) |
ESRS E1 | Klimawandel | |
ESRS E2 | Umweltverschmutzung | |
ESRS E3 | Wasser- und Meeresressourcen | |
ESRS E4 | Biologische Vielfalt und Ökosysteme | |
ESRS E5 | Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft | |
3. Sozialinformationen | ESRS S1 | Eigene Belegschaft |
ESRS S2 | Arbeitskräfte in der Wertschöpfungskette | |
ESRS S3 | Betroffene Gemeinschaften | |
ESRS S4 | Verbraucher und Endnutzer | |
4. Governance-Informationen | ESRS G1 | Unternehmenspolitik |
Quelle: Anlage D des ESRS 1
Allerdings sind nicht alle Themen nach ESRS-Kodifizierung für jedes Unternehmen zwingend zu berichten.
Alle Themenstandards (E1 bis G1) unterliegen der Wesentlichkeitsanalyse und müssen nur behandelt werden, wenn ein Unternehmen sie für sich als wesentlich eingestuft hat. Deshalb ist es so wichtig, dass jedes Unternehmen seine eigenen Nachhaltigkeitsthemen für die Berichterstattung zu erkennen weiß.
Hier ein Beispiel für ein fiktives Unternehmen „Goldback GmbH“, das Backwaren in der EU herstellt und vertreibt. Goldback hat ihre Nachhaltigkeitserklärung wie folgt aufgebaut:
Goldback ist zu dem Schluss gelangt, dass die nachstehenden 5 von 10 ESRS-Nachhaltigkeitsthemen für das Unternehmen wesentlich sind:
• E1- Klimawandel
• E5- Ressourcennutzung und Kreislaufwirtschaft
• S1- Eigene Belegschaft
• S4-Verbraucher und Endnutzer und
• G1- Unternehmenspolitik
Aufgrund ihrer geringen Bedeutung für Goldback, sind die restlichen 5 Nachhaltigkeitsthemen (E2, E3, E4, S2, S4) für die Berichterstattung nicht relevant. Für diese Themen muss Goldback entsprechend nicht gesondert berichten und muss auch keine Wesentlichkeitsanalyse durchführen.
Das Beispiel zeigt auf, dass die Nachhaltigkeitserklärung für jedes Unternehmen sehr unterschiedlich ausfällt.
Wie kann mein Unternehmen diese Anforderungen erfüllen?
Die Erfüllung der CSRD-Anforderungen erfordert eine sorgfältige Planung, weil die notwendigen Vorbereitungen für die Erstellung des Nachhaltigkeitsberichts anspruchsvoll sind.
Zwar machen die ESRS-Standards der CSRD klare Vorgaben zu den Berichtsinhalten, sie sind jedoch agnostisch hinsichtlich der Art und Weise, wie man zu den Informationen kommt, die zu berichten sind. Da diese Informationen erst in zweiter Linie mit der Datenbeschaffung zu tun haben, ist es unabdingbar für jedes Unternehmen, eine eigene Herangehensweise an die Prozesse und Entscheidungen zu entwickeln.
Wir haben eine Methode zur Herangehensweise entwickelt. Diese praktische Methode besteht aus 5 übergeordneten Elementen und führt schrittweise zur Erfüllung der CSRD-Anforderungen an die Berichterstattung.
Schritt | Beschreibung |
---|---|
1. Überblick | Verschaffen Sie sich zunächst einen Überblick zu den Konzepten der CSRD sowie den allgemeinen Anforderungen an die Nachhaltigkeitserklärung, die für Ihr Unternehmen gelten. |
2. Nachhaltigkeitsthemen | Mappen Sie die Elemente ihrer Wertschöpfungskette und identifizieren Sie die Hauptinteressensträger für Ihr Unternehmen. Im Zusammenspiel mit der von der CSRD veröffentlichten Liste ESRS1 AR16 ermitteln Sie dann die für Ihr Unternehmen wichtigen Nachhaltigkeitsthemen. |
3. Wesentlichkeitsanalyse | Für jedes ermittelte Nachhaltigkeitsthema, analysieren Sie die Auswirkungen, Risiken und Chancen, die sog. IROs und bewerten Sie diese auf ihre Wesentlichkeit. |
4. Management IROs | Für die wesentlichen IROs beschreiben Sie Ihre Unternehmenspolitik, legen Sie die relevanten Metriken für die IROs fest und formulieren Sie messbare Ziele und Aktionspläne. |
5. Nachhaltigkeitsbericht | Fassen Sie die Informationen zusammen und berichten Sie nach den Abschnitten A. Allgemeine Informationen, B. Umweltinformationen, C. Sozialinformationen und D. Governance-Informationen. |
Weitere Einzelheiten, den Workflow und wichtige Tipps zur Erarbeitung der Informationen erhalten Sie in unserem Leitfaden.
Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung?
Die Umsetzung der CSRD-Anforderungen bringt für die meisten Unternehmen völlig neue Herausforderungen mit sich. Diese liegen neben den technischen Herausforderungen der Datenverfügbarkeit und ‑qualität, vor allem in den Führungs- und potenziellen strategischen Aufgaben, die es gilt zu bewältigen.
Welche Führungsaufgaben gibt es bei der Umsetzung?
Die prinzipienbasierten Standards geben einerseits den groben Rahmen für die Berichterstattung vor, lassen aber andererseits viel Freiraum für individuelle Einschätzungen und unternehmensspezifische Gegebenheiten. Zudem sind die Standards noch nicht erprobt, so dass sich an der einen oder anderen Stelle Unklarheiten und Zielkonflikte bestehen. Deshalb muss die Unternehmensführung die Leitplanken für das zuständige Team setzen. Insbesondere ist es wichtig, die Weichen zu stellen für die Anwendbarkeit der einzelnen Anforderungen und die Auslegung der Standards in Bezug auf das eigene Unternehmen. Der Prozess für die Durchführung der Wesentlichkeitsanalyse muss auf die Situation des Unternehmens und des Teams passen. Nicht zuletzt ist es eine Führungsaufgabe, die Strategie für das Management der wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen zu entwickeln.
Warum ist die CSRD-Berichterstattung wichtig?
Die CSRD-Berichterstattung ist wichtig, weil sie geltendes deutsches Recht erfüllt und deshalb zwingend erforderlich ist. Gleichermaßen hilft sie Unternehmen dabei, ihre Nachhaltigkeitsleistung sichtbar zu machen, sie zu verbessern und einen klar bestimmbaren Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Resilienz zu leisten.
Fazit
Hohe Anforderungen stellt die CSRD an die Nachhaltigkeitsberichterstattung von Unternehmen. Sie bietet jedoch auch die Möglichkeit, sich als verantwortungsbewusstes und zukunftsorientiertes Unternehmen zu positionieren. Die personellen, prozessualen und finanziellen Ressourcen, die im Rahmen der Berichterstattung bereitgestellt werden müssen, sind nicht zu unterschätzen. Mit einer sorgfältigen Planung und Umsetzung können Unternehmen die Herausforderungen meistern und die Vorteile der CSRD nutzen.
Erfahren Sie mehr zu den genauen Anforderungen der Nachhaltigkeitsberichterstattung und wie Sie diese Schritt für Schritt erfüllen können in unserem Leitfaden.