Die Anfor­de­run­gen an die CSRD-Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung sind hoch. Das vor­lie­gen­de Regel­werk stellt Unter­neh­men vor unge­ahn­te Her­aus­for­de­run­gen auf unter­schied­li­chen Ebenen.

Wir lich­ten den Nebel und zei­gen Ihnen, wie Sie die­se Anfor­de­run­gen prak­tisch, Schritt für Schritt erfül­len können.

Wel­che Anfor­de­run­gen stellt die CSRD an die Berichterstattung?

Wenn ein Unter­neh­men der CSRD-Berichts­pflicht unter­liegt, so muss das Unter­neh­men eine Nach­hal­tig­keits­er­klä­rung nach ESRS-Stan­dards auf­stel­len und ver­öf­fent­li­chen. Die­se Nach­hal­tig­keits­er­klä­rung ist ver­pflich­ten­der Teil des Lage­be­richts des Jah­res- bzw. Kon­zern­ab­schlus­ses. Mit der Finanz­ori­en­tie­rung unter­streicht der Gesetz­ge­ber den neu­en Stel­len­wert der Nachhaltigkeit.

Die CSRD defi­niert eine Viel­zahl von Anfor­de­run­gen an Form, Qua­li­tät, Art und Inhalt der Infor­ma­tio­nen, die mit der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung trans­por­tiert wer­den müs­sen. Wäh­rend eine Viel­zahl die­ser Anfor­de­run­gen auf Prin­zi­pi­en und Kon­zep­ten basiert, gibt es kla­re Vor­ga­ben an die Struk­tur der Berichterstattung.

Die Nach­hal­tig­keits­er­klä­rung stellt den Out­put aller Anfor­de­run­gen dar und fasst sie als Infor­ma­ti­ons­pa­ket zusam­men. Fol­gen­de Struk­tur hat die Nachhaltigkeitserklärung:

Teil des Lageberichts ESRS-

Kodi­fi­zie­rung

Titel
1. All­ge­mei­ne Informationen ESRS 2 All­ge­mei­ne Anga­ben, ein­schließ­lich der Infor­ma­tio­nen, die im Rah­men der Anwen­dungs­an­for­de­run­gen für die in Anla­ge C des ESRS 2 aufgeführten

the­men­be­zo­ge­nen ESRS bereit­ge­stellt werden.

2. Umwelt­in­for­ma­tio­nen Ent­fällt Anga­ben nach Arti­kel 8 der Ver­ord­nung (EU) 2020/852 (Taxo­no­mie-Ver­ord­nung)
ESRS E1 Kli­ma­wan­del
ESRS E2 Umwelt­ver­schmut­zung
ESRS E3 Was­ser- und Meeresressourcen
ESRS E4 Bio­lo­gi­sche Viel­falt und Ökosysteme
ESRS E5 Res­sour­cen­nut­zung und Kreislaufwirtschaft
3. Sozi­al­in­for­ma­tio­nen ESRS S1 Eige­ne Belegschaft
ESRS S2 Arbeits­kräf­te in der Wertschöpfungskette
ESRS S3 Betrof­fe­ne Gemeinschaften
ESRS S4 Ver­brau­cher und Endnutzer
4. Gover­nan­ce-Infor­ma­tio­nen ESRS G1 Unter­neh­mens­po­li­tik

Quel­le: Anla­ge D des ESRS 1

Aller­dings sind nicht alle The­men nach ESRS-Kodi­fi­zie­rung für jedes Unter­neh­men zwin­gend zu berichten.

Alle The­men­stan­dards (E1 bis G1) unter­lie­gen der Wesent­lich­keits­ana­ly­se und müs­sen nur behan­delt wer­den, wenn ein Unter­neh­men sie für sich als wesent­lich ein­ge­stuft hat. Des­halb ist es so wich­tig, dass jedes Unter­neh­men sei­ne eige­nen Nach­hal­tig­keits­the­men für die Bericht­erstat­tung zu erken­nen weiß.

Hier ein Bei­spiel für ein fik­ti­ves Unter­neh­men „Gold­back GmbH“, das Back­wa­ren in der EU her­stellt und ver­treibt. Gold­back hat ihre Nach­hal­tig­keits­er­klä­rung wie folgt aufgebaut:

Gold­back ist zu dem Schluss gelangt, dass die nach­ste­hen­den 5 von 10 ESRS-Nach­hal­tig­keits­the­men für das Unter­neh­men wesent­lich sind:

• E1- Klimawandel

• E5- Res­sour­cen­nut­zung und Kreislaufwirtschaft

• S1- Eige­ne Belegschaft

• S4-Ver­brau­cher und End­nut­zer und

• G1- Unternehmenspolitik

Auf­grund ihrer gerin­gen Bedeu­tung für Gold­back, sind die rest­li­chen 5 Nach­hal­tig­keits­the­men (E2, E3, E4, S2, S4) für die Bericht­erstat­tung nicht rele­vant. Für die­se The­men muss Gold­back ent­spre­chend nicht geson­dert berich­ten und muss auch kei­ne Wesent­lich­keits­ana­ly­se durchführen.

Das Bei­spiel zeigt auf, dass die Nach­hal­tig­keits­er­klä­rung für jedes Unter­neh­men sehr unter­schied­lich ausfällt.

Wie kann mein Unter­neh­men die­se Anfor­de­run­gen erfüllen?

Die Erfül­lung der CSRD-Anfor­de­run­gen erfor­dert eine sorg­fäl­ti­ge Pla­nung, weil die not­wen­di­gen Vor­be­rei­tun­gen für die Erstel­lung des Nach­hal­tig­keits­be­richts anspruchs­voll sind.

Zwar machen die ESRS-Stan­dards der CSRD kla­re Vor­ga­ben zu den Berichts­in­hal­ten, sie sind jedoch agnos­tisch hin­sicht­lich der Art und Wei­se, wie man zu den Infor­ma­tio­nen kommt, die zu berich­ten sind. Da die­se Infor­ma­tio­nen erst in zwei­ter Linie mit der Daten­be­schaf­fung zu tun haben, ist es unab­ding­bar für jedes Unter­neh­men, eine eige­ne Her­an­ge­hens­wei­se an die Pro­zes­se und Ent­schei­dun­gen zu entwickeln.

Wir haben eine Metho­de zur Her­an­ge­hens­wei­se ent­wi­ckelt. Die­se prak­ti­sche Metho­de besteht aus 5 über­ge­ord­ne­ten Ele­men­ten und führt schritt­wei­se zur Erfül­lung der CSRD-Anfor­de­run­gen an die Berichterstattung.

Schritt Beschrei­bung
1. Über­blick Ver­schaf­fen Sie sich zunächst einen Über­blick zu den Kon­zep­ten der CSRD sowie den all­ge­mei­nen Anfor­de­run­gen an die Nach­hal­tig­keits­er­klä­rung, die für Ihr Unter­neh­men gelten.
2. Nach­hal­tig­keits­the­men Map­pen Sie die Ele­men­te ihrer Wert­schöp­fungs­ket­te und iden­ti­fi­zie­ren Sie die Haupt­in­ter­es­sens­trä­ger für Ihr Unter­neh­men. Im Zusam­men­spiel mit der von der CSRD ver­öf­fent­lich­ten Lis­te ESRS1 AR16 ermit­teln Sie dann die für Ihr Unter­neh­men wich­ti­gen Nachhaltigkeitsthemen.
3. Wesent­lich­keits­ana­ly­se Für jedes ermit­tel­te Nach­hal­tig­keits­the­ma, ana­ly­sie­ren Sie die Aus­wir­kun­gen, Risi­ken und Chan­cen, die sog. IROs und bewer­ten Sie die­se auf ihre Wesentlichkeit.
4. Manage­ment IROs Für die wesent­li­chen IROs beschrei­ben Sie Ihre Unter­neh­mens­po­li­tik, legen Sie die rele­van­ten Metri­ken für die IROs fest und for­mu­lie­ren Sie mess­ba­re Zie­le und Aktionspläne.
5. Nach­hal­tig­keits­be­richt Fas­sen Sie die Infor­ma­tio­nen zusam­men und berich­ten Sie nach den Abschnit­ten A. All­ge­mei­ne Infor­ma­tio­nen, B. Umwelt­in­for­ma­tio­nen, C. Sozi­al­in­for­ma­tio­nen und D. Governance-Informationen.

Wei­te­re Ein­zel­hei­ten, den Work­flow und wich­ti­ge Tipps zur Erar­bei­tung der Infor­ma­tio­nen erhal­ten Sie in unse­rem Leit­fa­den.

Wel­che Her­aus­for­de­run­gen gibt es bei der Umsetzung?

Die Umset­zung der CSRD-Anfor­de­run­gen bringt für die meis­ten Unter­neh­men völ­lig neue Her­aus­for­de­run­gen mit sich. Die­se lie­gen neben den tech­ni­schen Her­aus­for­de­run­gen der Daten­ver­füg­bar­keit und ‑qua­li­tät, vor allem in den Füh­rungs- und poten­zi­el­len stra­te­gi­schen Auf­ga­ben, die es gilt zu bewältigen.

Wel­che Füh­rungs­auf­ga­ben gibt es bei der Umsetzung?

Die prin­zi­pi­en­ba­sier­ten Stan­dards geben einer­seits den gro­ben Rah­men für die Bericht­erstat­tung vor, las­sen aber ande­rer­seits viel Frei­raum für indi­vi­du­el­le Ein­schät­zun­gen und unter­neh­mens­spe­zi­fi­sche Gege­ben­hei­ten. Zudem sind die Stan­dards noch nicht erprobt, so dass sich an der einen oder ande­ren Stel­le Unklar­hei­ten und Ziel­kon­flik­te bestehen. Des­halb muss die Unter­neh­mens­füh­rung die Leit­plan­ken für das zustän­di­ge Team set­zen. Ins­be­son­de­re ist es wich­tig, die Wei­chen zu stel­len für die Anwend­bar­keit der ein­zel­nen Anfor­de­run­gen und die Aus­le­gung der Stan­dards in Bezug auf das eige­ne Unter­neh­men. Der Pro­zess für die Durch­füh­rung der Wesent­lich­keits­ana­ly­se muss auf die Situa­ti­on des Unter­neh­mens und des Teams pas­sen. Nicht zuletzt ist es eine Füh­rungs­auf­ga­be, die Stra­te­gie für das Manage­ment der wesent­li­chen Nach­hal­tig­keits­the­men zu entwickeln.

War­um ist die CSRD-Bericht­erstat­tung wichtig?

Die CSRD-Bericht­erstat­tung ist wich­tig, weil sie gel­ten­des deut­sches Recht erfüllt und des­halb zwin­gend erfor­der­lich ist. Glei­cher­ma­ßen hilft sie Unter­neh­men dabei, ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tung sicht­bar zu machen, sie zu ver­bes­sern und einen klar bestimm­ba­ren Bei­trag zur gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Resi­li­enz zu leisten.

Fazit

Hohe Anfor­de­run­gen stellt die CSRD an die Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung von Unter­neh­men. Sie bie­tet jedoch auch die Mög­lich­keit, sich als ver­ant­wor­tungs­be­wuss­tes und zukunfts­ori­en­tier­tes Unter­neh­men zu posi­tio­nie­ren. Die per­so­nel­len, pro­zes­sua­len und finan­zi­el­len Res­sour­cen, die im Rah­men der Bericht­erstat­tung bereit­ge­stellt wer­den müs­sen, sind nicht zu unter­schät­zen. Mit einer sorg­fäl­ti­gen Pla­nung und Umset­zung kön­nen Unter­neh­men die Her­aus­for­de­run­gen meis­tern und die Vor­tei­le der CSRD nutzen.

Erfah­ren Sie mehr zu den genau­en Anfor­de­run­gen der Nach­hal­tig­keits­be­richt­erstat­tung und wie Sie die­se Schritt für Schritt erfül­len kön­nen in unse­rem Leit­fa­den.