Die EU verschlankt mit dem Omnibus-Paket ihre Nachhaltigkeitsregulierung deutlich — ohne die Ziele des Green Deal aufzugeben. Dessen Kern bleibt: Bis 2050 Klimaneutralität für die gesamte EU zu erreichen.
Für die meisten mittelständischen Unternehmen bedeutet die Einigung zum Omnibus-Paket neue Planbarkeit und deutlich weniger Berichtspflichten.
Gleichzeitig wächst die strategische Eigenverantwortung: Ohne klare Vorgaben müssen Unternehmen selbst entscheiden, wie sie Nachhaltigkeitsrisiken und ‑chancen strategisch und finanziell steuern.
Kurz gesagt: Die regulatorische Komplexität sinkt – die Anforderungen an strategisches Handeln steigen.
Vom Green Deal zum Clean Industrial Deal
Anfang der 2020er Jahre hat die EU eine Reihe von Gesetzen auf den Weg gebracht, um den Green Deal umzusetzen. Darunter fallen insbesondere die CSRD, also die Corporate Sustainability Reporting Directive mit ihren neuen Nachhaltigkeitsberichtsstandards sowie die CSDDD, das europäische Lieferkettengesetz.
Diese Rechtsakte sollen dabei helfen,
- Kapitalflüsse in nachhaltige Investitionen für mehr inklusives Wachstum zu lenken
- Finanzielle Risiken aus Klimawandel, Ressourcenknappheit, Umweltzerstörung und sozialen Problemen zu bewältigen sowie
- Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit zu fördern
Auch an diesen Zielen hat sich bis heute nichts geändert.
Doch seit 2024 wurden die Stimmen aus der Wirtschaft lauter, die Europa seine zunehmend mangelnde Wettbewerbsfähigkeit und überbordende Bürokratie klar vor Augen führte. Der Draghi-Report zeigte eindrücklich auf, wie Europa an Wettbewerbskraft und Investitionsdynamik verlor und mahnte tiefgreifende Reformen sowie deutlich höhere Investitionen an.
Die Antwort der EU-Kommission: eine wirtschaftspolitische Neuausrichtung, untermauert mit dem Clean Industrial Deal (CID). Der CID verlagert den Fokus – weg von Risiken, hin zu Wachstum durch grüne Technologien, günstige saubere Energie, industrielle Resilienz und Investitionen in nachhaltige Innovationen. Nachhaltigkeit wird spitz als Business Case verstanden.
Omnibus — Deutliche Entlastung für den Mittelstand
Im Zuge dieser Neuausrichtung hat die EU-Kommission gemeinsam mit Rat und Parlament das Omnibus-Paket geschnürt – ein spürbares Entlastungspaket für Unternehmen, insbesondere für den Mittelstand.
Mit Teil I des Omnibus-Pakets („Stop the Clock“) wurden Anfang 2025 zunächst die Anwendungstermine verschoben: CSRD-Berichtspflichten rücken um zwei Jahre nach hinten, CSDDD-Pflichten um ein Jahr.
Des Weiteren einigten sich die EU-Kommission, der Europäische Rat und das Europäische Parlament im sog. Trilog-Verfahren auf weitere Erleichterungen, die noch Mitte Dezember 2025 in Straßburg endgültig verabschiedet werden sollen.
Kernpunkte des Omnibus-Pakets (Dezember 2025)
Laut Pressemitteilungen des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Parlaments lassen sich die neuen Regeln wie folgt zusammenfassen:

Für die meisten mittelständischen Unternehmen ist das eine spürbare Entlastung:
- Die Nachhaltigkeitsberichtspflicht der CSRD greift künftig erst ab 1.000 Mitarbeitenden und €450 Mio. Umsatz
- Nicht berichtspflichtige Zulieferer unter 1.000 Mitarbeitenden dürfen Anfragen von CSRD-pflichtigen Unternehmen über den sog. Value Chain Cap ablehnen.
- Rein finanzielle Gruppenunterunternehmen (Holdings) sind gänzlich befreit
- Die branchenspezifische Berichterstattung sowie die Prüfung des Nachhaltigkeitsberichts mit hinreichender Sicherheit bleiben dauerhaft freiwillig
- Ein Klimaanpassungsplan ist wie bisher nur dann offenzulegen, wenn das Thema „ESRS E1 — Klimawandel“ materiell ist.
Im Bereich der CSDDD betrifft die Pflicht zur menschenrechtlichen und ökologischen Sorgfalt in der Lieferkette künftig nur noch sehr große Unternehmen ab 5.000 Mitarbeitenden und €1,5 Mrd. Umsatz pro Jahr. Die Pflicht zum Klimaanpassungsplan entfällt und zivilrechtliche Klagemöglichkeiten sind auf nationale Regelungen beschränkt.
Unternehmen haben in der Durchführung ihrer Sorgfaltspflichten (Due Diligence) zudem weitgehende Flexibilität, d.h. sie können einen risikobasierten Ansatz wählen, indem sie direkte Geschäftspartner bzw. Aktivitäten in Risikoklassen einteilen und nur solche Geschäftspartner und/oder Aktivitäten mit hohem Risiko für eine negative Auswirkung priorisieren.
Für Verstöße gegen die CSDDD werden jeweils nationale Vorgaben gelten, wobei ein Strafmaß von maximal 3% des weltweiten Umsatzes zulässig ist.
Ab sofort: Hohe Planungssicherheit für den Mittelstand
Mit den Omnibus-Entlastungen erhalten Unternehmen Planbarkeit. Zudem sinkt die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen mit der Omnibus-Einigung drastisch. Waren bislang rund 15.000 Unternehmen in Deutschland berichtspflichtig, fallen jetzt geschätzt 85% bis 95% aller deutscher Unternehmen aus der Anwendung, so dass nur ca. 1.500 sehr große Unternehmen von CSRD und CSDDD direkt betroffen sind.
Doch mit der Entlastung ist das Thema nicht beendet und Unternehmen müssen weiterhin handeln. Denn auch ohne formale Berichtspflicht bleiben Nachhaltigkeitsinformationen in der Wertschöpfungskette hochrelevant. Insbesondere Banken, Investoren und Großkunden benötigen diese Informationen als Steuerungsgrößen.
Kurzfristig sinkt also der regulatorische Druck. Mittelfristig steigen jedoch die Anforderungen an das strategische ESG-Management.
Strategisch handeln heißt: Nachhaltigkeit und Finanzen miteinander verbinden
Die Deutsche Bundesbank warnte jüngst, dass ungebremste Klimarisiken bis 2050 zu einem Rückgang des globalen BIP um bis zu 15 % führen können – ohne Sekundäreffekte wie ansteigende Meeresspiegel, Migration oder Naturverlust einzurechnen.
Schon heute zeigen Ereignisse wie die Flutkatastrophen im Ahrtal (2021) oder in Valencia (2025), dass physische und Übergangsrisiken direkte finanzielle Auswirkungen haben.
Gleichzeitig entstehen enorme Chancen:
- Neue grüne Technologien verdrängen alte Wertschöpfungsmodelle,
- Kreislaufwirtschaft reduziert Abhängigkeiten von Rohstoffen,
- Nachhaltige Produkte sichern Marktanteile in wachsenden Segmenten.
Unternehmen brauchen daher einen klaren Orientierungsrahmen, wie sie Nachhaltigkeit betriebswirtschaftlich steuern.
Gefragt ist ein strategischer Kompass, der Werte, Wissen, Know-How und finanzielle Steuerung sinnvoll miteinander verknüpft – ein integriertes ESG-Management, das sowohl Risikoreduktion als auch Wachstumspotenzial adressiert.
Finanzierungsrealität: Nachhaltigkeit bleibt Bonitätsfaktor
Auch wenn formale Berichtspflichten für mittelständische Unternehmen entfallen, bleiben Banken und Investoren an die SFDR (Sustainable Finance Disclosure Regulation) und die EU-Taxonomie gebunden. Sie benötigen verlässliche ESG-Daten, um:
- Kreditentscheidungen zu treffen
- Kreditkonditionen festzulegen
- Investitionsentscheidungen zu steuern
- Unternehmen zu bewerten
- Ihre eigenen ESG-Risiken und Chanchen zu steuern
Für Unternehmen heißt das: Wer seine wichtigsten ESG-Informationen systematisch erfasst und offenlegt, stärkt seine Kreditwürdigkeit und Investorenattraktivität. Unternehmen, die diese Informationen nicht bereithalten, sollten mittelfristig mit Wettbewerbsnachteilen und steigenden Kapitalkosten rechnen.
Fazit: Nachhaltigkeit als Finanzthema einbinden
Die EU sendet mit dem Omnibus-Paket ein klares Signal: Weniger Bürokratie, mehr Eigenverantwortung
Für den Mittelstand ist jetzt der richtige Zeitpunkt, Nachhaltigkeit als strategisches Finanzthema zu begreifen — zum einen als Mittel für mehr Resilienz in einer sich schnell verändernden Welt und zum anderen für einen positiven Beitrag zur Gestaltung unserer Zukunft.
Wer ESG-Risiken und Chancen frühzeitig in Risikomanagement, Finanzplanung und Investitionsentscheidungen integriert, wird künftig nicht nur von Mitarbeitenden, Kunden und Partnern belohnt, sondern auch von Kapitalmärkten.
Autorin: Danielle Budde, CFA
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