CSRD
Die Corporate Social Responsibility Directive (CSRD) ist seit Anfang 2023 in Kraft. Haben Sie schon gute Lösungen für diese spannende Herkulesaufgabe?
Nutzen Sie unseren Leitfaden für die praktischen Herausforderungen
Nutzen Sie unseren Leitfaden für die praktischen Herausforderungen
Wir geben Ihnen eine Schritt-für-Schritt Anleitung, um die praktischen Herausforderungen der Wesentlichkeitsanalyse und der Nachhaltigkeitsberichterstattung jenseits der internen Datenbeschaffung zu meistern.
Unser Leitfaden hilft Ihnen dabei,
Wertvolle Entscheidungshilfen für die Wesentlichkeitsanalyse und ein MVR (Minimum Viable Report) als Vorlage sind in unserem Leitfaden enthalten. Der Leitfaden erscheint im November 2024.
Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wurde von der europäischen Union, am 5. Januar 2023 verabschiedet und wird derzeit in deutsches Recht überführt. Die CSRD-Richtlinie verpflichtet Unternehmen dazu, umfassend und transparent über ihre Nachhaltigkeit zu berichten. Der nach umfangreichen Kriterien zu verfassende Nachhaltigkeitsbericht ist in den Lagebericht des Jahresabschlusses bzw. Konzernabschlusses zu integrieren. Die Prüfung des Nachhaltigkeitsbericht durch eine(n) Wirtschaftsprüfer(in) ist verpflichtend.
Ab wann bin ich mit meinem Unternehmen betroffen?
Ab sofort sind alle Unternehmen in der EU direkt oder indirekt von der CSRD betroffen, ganz unabhängig von ihrer Größe. Dies liegt daran, dass die direkt berichtspflichtigen Unternehmen ihre gesamte Wertschöpfungskette auf Nachhaltigkeit untersuchen müssen. Dadurch werden automatisch auch kleinere Unternehmen zur Auskunft über ihre Nachhaltigkeit herangezogen. Die direkte Berichtspflicht wird schrittweise einführt. So sind z.B. Unternehmen, die nach HGB §267 als groß klassifiziert sind, ab dem Geschäftsjahr 2025 berichtspflichtig.
Warum soll ich mich jetzt schon mit der CSRD beschäftigen?
Die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichtspflicht beinhalten zahlreiche strategische Entscheidungen und beinhalten Führungsaufgaben, die es gilt, rechtzeitig zu erfassen, zu budgetieren und einzuplanen. Starten Sie jetzt!
Sie möchten mehr erfahren und sind auf der Suche nach einem Sparringspartner? Buchen Sie hier einen Termin mit Danielle Budde. In 15 Minuten können wir gemeinsam herausfinden, ob und wie wir Sie bei der Umsetzung der CSRD unterstützen können.
Über uns
Wir sind …
seit 2002 erfolgreiche Berater- und Macherinnen. Zusammen mit unserem Team aus festangestellten und freien Mitarbeiter:innen setzen wir auf pragmatische und lösungsorientierte Herangehensweisen, die das Große und Ganze fest im Blick behalten.
Dabei legen wir hohen Wert auf eine gemeinsame vertrauensvolle Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Danielle S. Budde, CFA
Geschäftsführende Gesellschafterin