Häufige Fragen zum Thema CSRD
1. Was ist die CSRD?
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ist eine Richtlinie der Europäischen Union, die im Januar 2023 in Kraft trat und in deutsches Recht umgesetzt wird. Sie verpflichtet Unternehmen zur Berichterstattung über ihre Nachhaltigkeit nach vorgebenen Standards.
2. Welche Unternehmen sind von der CSRD betroffen?
Die CSRD betrifft große Kapitalgesellschaften, Banken und Versicherungen sowie kapitalmarktorientierte Unternehmen. In Deutschland sind die jeweils zutreffenden Größenklassen in HGB §267 definiert. Insgesamt sind etwa 50.000 Unternehmen in der gesamten EU betroffen, davon ca. allein 15.000 in Deutschland.
3. Welche Ziele verfolgt die EU mit der CSRD?
Die CSRD zielt darauf ab, Kapitalflüsse auf nachhaltige Investitionen umzulenken, finanzielle Risiken im Zusammenhang mit Klimawandel, Ressourcenknappheit, Umweltzerstörung und sozialen Problemen zu bewältigen sowie die Transparenz und Langfristigkeit in der Finanz- und Wirtschaftstätigkeit zu fördern.
4. Wann müssen Unternehmen ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht einreichen?
Der Zeitpunkt der Berichtspflicht hängt von der Unternehmensgröße ab:
- Unternehmen, die bereits unter die NFRD fallen: Erster Bericht 2025 für das Geschäftsjahr 2024.
- Große Kapitalgesellschaften: Erster Bericht 2026 für das Geschäftsjahr 2025.
- Börsennotierte KMU, kleine Kreditinstitute und firmeneigene Versicherungsunternehmen: Erster Bericht 2027 für das Geschäftsjahr 2026.
5. Ist die CSRD bereits in deutsches Recht umgesetzt?
Die CSRD muss von den EU-Mitgliedstaaten in nationales Recht umgesetzt werden. In Deutschland befindet sich der Regierungsentwurf (RegE_CSRD) im Bundestag in Lesung. Es wird erwartet, dass die CSRD bis Ende 2024, jedoch bis spätestens Anfang 2025 in deutsches Recht überführt ist, denn Deutschland ist bereits in Verzug mit der Umsetzung.
6. Wie wird der CSRD-Nachhaltigkeitsbericht geprüft?
Der CSRD-Nachhaltigkeitsbericht wird von Wirtschaftsprüfern geprüft. Es erfolgt eine prüferische Durchsicht mit begrenzter Sicherheit, die auf Konsistenz und Plausibilität fokussiert. Ob die Prüfungsintensität bis 2028 auf das Niveau der Finanzberichterstattung mit hinreichender Sicherheit angehoben wird, ist noch nicht entschieden und hängt vom Praxistest ab.
7. Was müssen Unternehmen im CSRD-Bericht offenlegen?
Unternehmen müssen über ihre Nachhaltigkeit in einem standardisierten Bericht Rechenschaft ablegen, der sowohl qualitative als auch quantitative Informationen zu Umwelt‑, Sozial- und Governance-Themen (ESG) enthält. Die European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) hat hierzu verbindliche Standards (ESRS) entwickelt. Darüber hinaus müssen Unternehmen Angaben zu Art. 8 der Taxonomie-Verordnung machen, die ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten beinhaltet.
8. Was ist eine Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der CSRD?
Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein zentraler Bestandteil der CSRD-Berichterstattung. Unternehmen identifizieren und bewerten mit der Wesentlichkeitsanalyse für ihr Unternehmen relevante und wesentliche Nachhaltigkeitsaspekte nach vorgegebenen prinzipienbasierten Standards.
9. Wird es Änderungen an der CSRD geben?
Obwohl das politische Umfeld derzeit gegen solche Gesetze spricht, wird die CSRD nicht verschwinden, sondern zunächst erweitert. Erweiterungen umfassen u.a. die Entwicklung von Branchenstandards, Standards für kleine börsennotierte Unternehmen (LSME), digitale Formate und Prüfungsstandards. Denkbar sind jedoch auch Änderungen in den kommenden Jahren, um die Nutzer- und Umsetzungsfreundlichkeit zu verbessern und den bürokratischen Aufwand zu verringern.
10. Welche Anforderungen stellt die CSRD an die Berichterstattung?
Die CSRD verlangt von Unternehmen, eine Nachhaltigkeitserklärung nach den verbindlichen ESRS-Standards als Teil des Lageberichts zu erstellen und auf der Plattform des Unternehmensregisters zu veröffentlichen. Die Standards enthalten zahlreiche formelle, strukturelle, inhaltliche und qualitative Anforderungen an die Berichterstattung.
11. Was ist die Nachhaltigkeitserklärung im Rahmen der CSRD?
Die Nachhaltigkeitserklärung ist ein fester Teil des Lageberichts und fasst alle relevanten ESG-Informationen eines Unternehmens zusammen. Sie gliedert sich in 1. Allgemeine Angaben sowie Informationen zu 2. Umwelt, 3. Soziales und 4. Unternehmenspolitik, wobei die Inhalte je nach festgestellter Wesentlichkeit der Themen variieren.
12. Wie bestimmen Unternehmen, welche ESG-Themen sie berichten müssen?
Unternehmen führen eine Wesentlichkeitsbewertung durch, um zu entscheiden, welche der ESG-Themen für ihre Berichterstattung bedeutend sind. Nur die als wesentlich eingestuften Themen müssen detailliert in der Nachhaltigkeitserklärung behandelt werden.
13. Was ist eine Wesentlichkeitsanalyse im Kontext der CSRD?
Die Wesentlichkeitsanalyse ist ein Prozess, bei dem Unternehmen die Auswirkungen, Risiken und Chancen (IROs) für jedes potenziell relevante Nachhaltigkeitsthema bewerten. Themen, die als wesentlich eingestuft werden, müssen in der Nachhaltigkeitserklärung eingehend behandelt werden.
14. Welche Schritte sind notwendig, um die CSRD-Anforderungen zu erfüllen?
Um die CSRD-Anforderungen zu erfüllen, sollten Unternehmen folgende Schritte befolgen:
- Überblick über die CSRD-Konzepte verschaffen.
- Den für das Unternehmen zutreffenden Output bestimmen.
- Für die Erarbeitung des Outputs geeignete Prozesse definieren.
- Eine Gap-Analyse durchführen.
- Nachhaltigkeitsbericht erstellen und veröffentlichen.
15. Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung der CSRD-Anforderungen?
Die Herausforderungen liegen insbesondere in der Komplexität der Anforderungen bei noch fehlenden Benchmarks bzw. Vorbildern. Für die Erfüllung der Anforderungen sind zahlreiche strategische Entscheidungen und Planungen notwendig, wie z.B. hinsichtlich der personellen und finanziellen Ressourcen, der Auslegung der Standards sowie der Umgang mit mangelnder Verfügbarkeit und Qualität der geforderten Daten.
16. Warum ist die CSRD-Berichterstattung wichtig?
Die CSRD-Berichterstattung ist wichtig, weil sie gesetzlich vorgeschrieben ist und Unternehmen dabei unterstützt, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern und sichtbar zu machen. Sie trägt auch zur gesamtgesellschaftlichen Resilienz bei und kann das Unternehmensimage positiv beeinflussen.