Häufige Fragen zum Thema Sustainability

Was ist die CSRD?

Die Cor­po­ra­te Sus­taina­bi­li­ty Report­ing Direc­ti­ve (CSRD) ist eine Richt­li­nie der Euro­päi­schen Uni­on, die bestimm­te Unter­neh­men zur Bericht­erstat­tung über ihre Nach­hal­tig­keit nach vor­ge­be­nen Stan­dards verpflichtet.

Welche Unternehmen sind wann von der CSRD betroffen?

Die CSRD betrifft gro­ße Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten, Ban­ken und Ver­si­che­run­gen sowie kapi­tal­markt­ori­en­tier­te Unter­neh­men ab bestimm­ten Grö­ßen­klas­sen zu unter­schied­li­chen Zeit­punk­ten. Im Rah­men der Omni­bus-Ver­ord­nung wur­de die Pflicht zur Nach­hal­tig­keits­er­klä­rung für die meis­ten Unter­neh­men um zwei Jah­re ver­scho­ben, so dass der Nach­hal­tig­keits­be­richt erst ab 2028 für das Geschäfts­jahr 2027 fäl­lig ist. 

Welche Ziele verfolgt die EU mit der CSRD?

Die CSRD zielt dar­auf ab, Kapi­tal­flüs­se auf nach­hal­ti­ge Inves­ti­tio­nen umzu­len­ken, finan­zi­el­le Risi­ken im Zusam­men­hang mit Kli­ma­wan­del, Res­sour­cen­knapp­heit, Umwelt­zer­stö­rung und sozia­len Pro­ble­men zu bewäl­ti­gen sowie die Trans­pa­renz und Lang­fris­tig­keit in der Finanz- und Wirt­schafts­tä­tig­keit zu fördern.

Wann müssen Unternehmen ihren ersten Nachhaltigkeitsbericht einreichen?

Der Zeit­punkt der Berichts­pflicht hängt im wesent­li­chen von der Unter­neh­mens­grö­ße ab:

  • Unter­neh­men, die bereits unter die NFRD fal­len: Ers­ter Bericht 2025 für das Geschäfts­jahr 2024.
  • Gro­ße Kapi­tal­ge­sell­schaf­ten: Ers­ter Bericht 2028 für das Geschäfts­jahr 2027.
  • Bör­sen­no­tier­te KMU, klei­ne Kre­dit­in­sti­tu­te und fir­men­ei­ge­ne Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men: Ers­ter Bericht 2029 für das Geschäfts­jahr 2028.

Ist die CSRD bereits in deutsches Recht umgesetzt?

Die CSRD muss von den EU-Mit­glied­staa­ten in natio­na­les Recht umge­setzt wer­den, was in Deutsch­land noch nicht gesche­hen ist. Es ist jedoch damit zu rech­nen, dass die CSRD zügig in deut­sches Recht umge­setzt wird, sobald die EU das Omni­bus-Paket zur CSRD ver­ab­schie­det hat. Da das EU-Par­la­ment das Omni­bus-Paket vor­aus­sicht­lich noch in 2025 ver­ab­schie­den wird, ist mit einer Umset­zung in deut­sches Recht für 2026 zu rechnen. 

Wie wird der CSRD-Nachhaltigkeitsbericht geprüft?

Der CSRD-Nach­hal­tig­keits­be­richt wird von Wirt­schafts­prü­fern geprüft. Es erfolgt eine prü­fe­ri­sche Durch­sicht mit begrenz­ter Sicher­heit, die auf Kon­sis­tenz und Plau­si­bi­li­tät fokussiert. 

Was müssen Unternehmen im CSRD-Bericht offenlegen?

Unter­neh­men müs­sen über ihre Nach­hal­tig­keit in einem stan­dar­di­sier­ten Bericht Rechen­schaft able­gen, der sowohl qua­li­ta­ti­ve als auch quan­ti­ta­ti­ve Infor­ma­tio­nen zu Umwelt‑, Sozi­al- und Gover­nan­ce-The­men (ESG) ent­hält. Die Euro­pean Finan­cial Report­ing Advi­so­ry Group (EFRAG) hat hier­zu ver­bind­li­che Stan­dards (ESRS) ent­wi­ckelt. Dar­über hin­aus müs­sen der­zeit Unter­neh­men Anga­ben zu Art. 8 der Taxo­no­mie-Ver­ord­nung machen, die ein Klas­si­fi­zie­rungs­sys­tem für nach­hal­ti­ge Wirt­schafts­tä­tig­kei­ten beinhaltet.

Was ist eine Wesentlichkeitsanalyse im Rahmen der CSRD?

Die Wesent­lich­keits­ana­ly­se ist ein zen­tra­ler Bestand­teil der CSRD-Bericht­erstat­tung. Unter­neh­men iden­ti­fi­zie­ren und bewer­ten mit der Wesent­lich­keits­ana­ly­se für ihr Unter­neh­men rele­van­te und wesent­li­che Nach­hal­tig­keits­aspek­te nach vor­ge­ge­be­nen prin­zi­pi­en­ba­sier­ten Standards.

Wird es Änderungen an der CSRD geben?

Das EU Par­la­ment hat bereits eine “Stop the Clock” Ände­rung beschlos­sen, mit der die CSRD für die meis­ten Unter­neh­men um zwei Jah­re ver­scho­ben wird. Wei­te­re Ände­run­gen wird es im Rah­men des Omni­bus-Pakets geben. Es ist z.B. damit zu rech­nen, dass klei­ne­re und mit­tel­gro­ße Unter­neh­men mit bis zu 1.000 Mit­ar­bei­tern von der CSRD aus­ge­nom­men sein werden. 

Welche Anforderungen stellt die CSRD an die Berichterstattung?

Die CSRD ver­langt von Unter­neh­men, eine Nach­hal­tig­keits­er­klä­rung nach den ver­bind­li­chen ESRS-Stan­dards als Teil des Lage­be­richts zu erstel­len und auf der Platt­form des Unter­neh­mens­re­gis­ters zu ver­öf­fent­li­chen. Die Stan­dards ent­hal­ten zahl­rei­che for­mel­le, struk­tu­rel­le, inhalt­li­che und qua­li­ta­ti­ve Anfor­de­run­gen an die Berichterstattung.

Was ist die Nachhaltigkeitserklärung im Rahmen der CSRD?

Die Nach­hal­tig­keits­er­klä­rung ist ein fes­ter Teil des Lage­be­richts und fasst alle rele­van­ten ESG-Infor­ma­tio­nen eines Unter­neh­mens zusam­men. Sie glie­dert sich in 1. All­ge­mei­ne Anga­ben sowie Infor­ma­tio­nen zu 2. Umwelt, 3. Sozia­les und 4. Unter­neh­mens­po­li­tik, wobei die Inhal­te je nach fest­ge­stell­ter Wesent­lich­keit der The­men variieren.

Wie bestimmen Unternehmen, welche Nachhaltigkeitsthemen sie berichten müssen?

Unter­neh­men füh­ren eine Wesent­lich­keits­be­wer­tung durch, um zu ent­schei­den, wel­che der ESG-The­men für ihre Bericht­erstat­tung bedeu­tend sind. Nur die als wesent­lich ein­ge­stuf­ten The­men müs­sen detail­liert in der Nach­hal­tig­keits­er­klä­rung behan­delt werden.

Was ist eine Wesentlichkeitsanalyse im Kontext der CSRD?

Die Wesent­lich­keits­ana­ly­se ist ein Pro­zess, bei dem Unter­neh­men die Aus­wir­kun­gen, Risi­ken und Chan­cen (IROs) für jedes poten­zi­ell rele­van­te Nach­hal­tig­keits­the­ma bewer­ten. The­men, die als wesent­lich ein­ge­stuft wer­den, müs­sen in der Nach­hal­tig­keits­er­klä­rung ein­ge­hend behan­delt werden.

Welche Schritte sind notwendig, um die CSRD-Anforderungen zu erfüllen?

Um die CSRD-Anfor­de­run­gen zu erfül­len, soll­ten Unter­neh­men fol­gen­de Schrit­te befolgen:

  1. Über­blick über die CSRD-Kon­zep­te verschaffen.
  2. Den für das Unter­neh­men zutref­fen­den Out­put bestimmen.
  3. Für die Erar­bei­tung des Out­puts geeig­ne­te Pro­zes­se definieren.
  4. Eine Gap-Ana­ly­se durchführen.
  5. Nach­hal­tig­keits­be­richt erstel­len und veröffentlichen.

Welche Herausforderungen gibt es bei der Umsetzung der CSRD-Anforderungen?

Die Her­aus­for­de­run­gen lie­gen ins­be­son­de­re in der Kom­ple­xi­tät der Anfor­de­run­gen bei noch feh­len­den Bench­marks bzw. Vor­bil­dern. Für die Erfül­lung der Anfor­de­run­gen sind zahl­rei­che stra­te­gi­sche Ent­schei­dun­gen und Pla­nun­gen not­wen­dig, wie z.B. hin­sicht­lich der per­so­nel­len und finan­zi­el­len Res­sour­cen, der Aus­le­gung der Stan­dards sowie der Umgang mit man­geln­der Ver­füg­bar­keit und Qua­li­tät der gefor­der­ten Daten.

Warum ist die CSRD-Berichterstattung wichtig?

Die CSRD-Bericht­erstat­tung ist wich­tig, weil sie gesetz­lich vor­ge­schrie­ben ist und Unter­neh­men dabei unter­stützt, ihre Nach­hal­tig­keits­leis­tung zu ver­bes­sern und sicht­bar zu machen. Sie trägt auch zur gesamt­ge­sell­schaft­li­chen Resi­li­enz bei und kann das Unter­neh­mens­image posi­tiv beeinflussen.